nd-aktuell.de / 24.07.2014 / Politik / Seite 14

Gemeinde scheitert mit Klage gegen Wiedervernässung

Greifswald. Die Gemeinde Hintersee in Mecklenburg-Vorpommern ist mit ihrer Klage gegen die Wiedervernässung des Martenschen Bruchs gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat aber ausdrücklich eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Wie das Gericht am Mittwoch in Greifswald mitteilte, ist bislang ungeklärt, inwieweit eine Gemeinde mit dem Einwand einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung aus der Entscheidung ausgeschlossen sein könne. Die Wiedervernässung des Martenschen Bruchs bei Hintersee ist eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Erdgastrasse Opal. Das Gericht hatte die Klage abgelehnt, weil die Gemeinde ihre Einwände gegen das Projekt nicht im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht habe. Nach Angaben des Gerichts ist allerdings auch nicht nachvollziehbar, warum keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde. Gegen das Wiedervernässungsprogramm der SPD/CDU-Landesregierung gibt es in einer Reihe von Orten Widerstand aus der Bevölkerung. dpa/nd