Bibliotheken können Bücher aus ihrem Bestand ohne die Zustimmung des Rechteinhabers in digitaler Form bereitstellen - falls nationales Recht dies zulässt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt (Rechtssache C-117/13). Wenn Nutzer diese Werke ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern, wird aber eine Ausgleichszahlung an den Inhaber der Rechte fällig, also etwa an den Verlag. EU-Staaten können Bibliotheken die Digitalisierung von gedruckten Büchern erlauben, wenn dies für die Forschung oder private Studien nötig sei, erläuterte der Gerichtshof. dpa
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945573.recht-von-buechereien-gestaerkt.html