nd-aktuell.de / 17.09.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Uber mit Etappensieg vor Gericht

Taxigenossenschaft will aber weiter klagen

Frankfurt am Main. Etappensieg für den Taxikonkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber »herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist«, erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden, so Kurth.

Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung gehen zu wollen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht. Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe ihm noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.

Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell eine unfaire Wettbewerbsverzerrung: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: »Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle.«

Unterdessen wurde bekannt, dass Uber sein Angebot in Frankreich ausweitet. Nach Paris, Lyon und Lille will der Taxikonkurrent seine Dienste jetzt auch in den südfranzösischen Städten Bordeaux, Nizza und Toulouse anbieten, wie Uber am Dienstag mitteilte.

Uber erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife. Die französische Wettbewerbsaufsicht wirft der Frankreich-Tochter des 2009 gegründeten Unternehmens betrügerische Geschäftsmethoden vor, die Pariser Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 100 000 Euro. Eine Gerichtsentscheidung wird am 16. Oktober erwartet. In Frankreich ist zudem ein Gesetz in Arbeit, das die Aktivitäten von Fahrdienstanbietern einschränkt. Agenturen/nd