Uber mit Etappensieg vor Gericht

Taxigenossenschaft will aber weiter klagen

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt am Main. Etappensieg für den Taxikonkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber »herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist«, erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden, so Kurth.

Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung gehen zu wollen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht. Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe ihm noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.

Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell eine unfaire Wettbewerbsverzerrung: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: »Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle.«

Unterdessen wurde bekannt, dass Uber sein Angebot in Frankreich ausweitet. Nach Paris, Lyon und Lille will der Taxikonkurrent seine Dienste jetzt auch in den südfranzösischen Städten Bordeaux, Nizza und Toulouse anbieten, wie Uber am Dienstag mitteilte.

Uber erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife. Die französische Wettbewerbsaufsicht wirft der Frankreich-Tochter des 2009 gegründeten Unternehmens betrügerische Geschäftsmethoden vor, die Pariser Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 100 000 Euro. Eine Gerichtsentscheidung wird am 16. Oktober erwartet. In Frankreich ist zudem ein Gesetz in Arbeit, das die Aktivitäten von Fahrdienstanbietern einschränkt. Agenturen/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal