nd-aktuell.de / 05.11.2014 / Ratgeber

Balkon»ordnung«

Urteile

Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht »unten« Wohnenden oder die Hausfassade (Amtsgericht München, Az. 271 C 73794/00) beeinträchtigen.

Knöterich im Blumenkasten muss, wenn er über Balkonbrüstung wuchert, zurückgeschnitten werden. Nachbarn müssen nicht akzeptieren, dass ständig Blüten, Pflanzenteile und Vogelkot auf ihre Terrasse fallen (Landgericht Berlin, Az. 67 S 127 /02).

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn ein Mieter Cannabispflanzen in Kübeln auf dem Balkon anpflanzt (Landgericht Ravensburg, Az. 4S127/01). nd