Balkon»ordnung«

Urteile

  • Lesedauer: 1 Min.

Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht »unten« Wohnenden oder die Hausfassade (Amtsgericht München, Az. 271 C 73794/00) beeinträchtigen.

Knöterich im Blumenkasten muss, wenn er über Balkonbrüstung wuchert, zurückgeschnitten werden. Nachbarn müssen nicht akzeptieren, dass ständig Blüten, Pflanzenteile und Vogelkot auf ihre Terrasse fallen (Landgericht Berlin, Az. 67 S 127 /02).

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn ein Mieter Cannabispflanzen in Kübeln auf dem Balkon anpflanzt (Landgericht Ravensburg, Az. 4S127/01). nd

Wir sind käuflich.

Aber nur für unsere Leser*innen. Damit nd.bleibt.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Werden Sie Teil unserer solidarischen Finanzierung und helfen Sie mit, unabhängigen Journalismus möglich zu machen.