nd-aktuell.de / 26.11.2014 / Politik / Seite 6

Bischöfe wollen neues Dienstrecht vorlegen

Bonn. Die katholische Kirche will bis April 2015 klären, welche Anpassungen in den Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter etwa bei Wiederverheiratung erfolgen sollen. Der Ständige Rat habe die bischöfliche Arbeitsgruppe unter Leitung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki beauftragt, einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten, teilte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Danach haben die Kirchen das Recht, ihre Mitarbeiter in deren Lebensführung auf eine kirchliche Sittenlehre zu verpflichten. In dem höchstrichterlichen Beschluss sehen die Bischöfe eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. epd/nd