nd-aktuell.de / 15.12.2014 / Politik / Seite 13

Stallpflicht wird geprüft

Schweriner Agrarminister Backhaus strebt Lockerung an

Seit dem jüngsten Ausbruch der Vogelgrippe dürfen Hühner und Gänse in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr ins Freie. Nun könnte die Stallpflicht gelockert werden.

Schwerin. Fünf Wochen nach dem Auftreten der Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern scheint sich ein Ende der vorsorglich verhängten Stallpflicht für Nutzgeflügel abzuzeichnen. Er hoffe, vor Weihnachten für den Großteil des Landes den Stallzwang für Hühner, Enten, Gänse und Puten aufheben zu können, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) der dpa in Schwerin. Zuvor müssten alle Untersuchungsergebnisse abschließend bewertet werden. Maßgeblich sei auch die Risikobewertung durch die Fachleute des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit auf der Insel Riems bei Greifswald.

»Alle Fakten werden abgewogen. Im Land wurden über 3700 Kot- und Blutproben von Nutzgeflügel Wildvögeln untersucht«, sagte Backhaus. Nur, wenn es weiterhin keine Hinweise auf neue Vogelgrippeinfektionen gebe, sei eine spürbare Lockerung der Stallpflicht vertretbar. »Bei dem Anfang November in einem Putenbestand in Vorpommern und kurz darauf auch bei einer Wildente festgestellten Virus handelt es sich um eine hochansteckende Variante, die bisher nur in Asien vorkam. Wir kennen die Infektionswege noch nicht. Deshalb ist im Interesse von Tier und Mensch höchste Vorsicht geboten«, begründete der Minister die umfassenden Sicherheitsvorkehrungen.

So war im Umkreis von drei Kilometern um die betroffene Putenmästerei Heinrichswalde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ein Sperrbezirk mit drastischen Restriktionen für Geflügelhalter und -händler eingerichtet worden. Zum 1. Dezember konnte dieser entsprechend rechtlicher Vorgaben wieder aufgehoben werden. Die landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel hatte ungeachtet dessen aber weiter Bestand. Auch wenn es in Kürze Lockerungen geben solle, so könne die Stallpflicht nicht im ganzen Land aufgehoben werden, schränkte Backhaus ein. »Der Vogelzug ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird in Wildvogel-Risikogebieten Hausgeflügel auch weiterhin nicht ins Freie können. Das betrifft Küstenregionen und Gebiete in der Nähe großer Seen und der Boddengewässer«, machte der Minister deutlich. dpa/nd