nd-aktuell.de / 19.12.2014 / Brandenburg / Seite 12

Nazivokabel in Parlamentsdebatte

CDU-Abgeordneter verwendet den Begriff »Zinsknechtschaft«, geprägt vom NSDAP-Politiker Gottfried Feder

Andreas Fritsche
Mittelalterlich oder faschistisch? Die Bedeutung des Begriffs »Zinsknechtschaft« sorgte im Landtag für Aufregung, die an Tumult grenzte.

Das Land Brandenburg müsse sich aus der »Zinsknechtschaft« befreien, hat der Landtagsabgeordnete Steeven Bretz (CDU) am Donnerstag gesagt, als das Parlament über Steuererhöhungen debattierte. Das sorgte für Aufregung. Nicht sofort, aber als ihm der Abgeordnete Stefan Ludwig (LINKE) später vorwarf, welchen Begriff er da verwendet habe. Die Bezeichnung stamme von dem NSDAP-Wirtschaftsexperten Gottfried Feder (1883-1941), der von Hitler lobend in »Mein Kampf« erwähnt worden sei.

In einem Wortgefecht zwischen Konservativen und Sozialdemokraten soll anschließend aus den Reihen der SPD-Fraktion die Beschimpfung »braune Strolche« gefallen sein. Darüber beschwerte sich CDU-Fraktionsgeschäftsführer Jan Redmann. Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) hatte diese Worte aber nicht gehört. Nur mit Mühe gelang es ihr, wieder für Ruhe zu sorgen.

Tatsächlich stieß der Ingenieur Gottfried Feder, der sich im Selbststudium Kenntnisse der Finanzpolitik und der Volkswirtschaft angeeignet hatte, schon früh zur Nazipartei. Er gehörte bereits einer ihrer Vorläuferorganisationen an. 1919 hatte Feder sein »Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft« veröffentlicht. Bei Feder verbinden sich antikapitalistische Forderungen mit antisemitischen Hasstiraden. So verlangte er neben der Verstaatlichung von Banken die Enteignung der Juden, die er in hetzerischen Bemerkungen für den Ersten Weltkrieg verantwortlich machte. Feder gehörte jahrelang zur Reichstagsfraktion der NSDAP. 1933 wurde er Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, blieb es jedoch nicht lange. Einmal an die Macht gekommen, dachten die Faschisten nicht im Traum daran, sich mit Finanzkapitalisten anzulegen - insofern diese keine Juden waren. Den Raub jüdischer Vermögen betrieben sie mit Eifer, um das Volk mit Vergünstigungen bei Laune zu halten und die Aufrüstung zu finanzieren.

Zu seiner Rechtfertigung behauptete der CDU-Abgeordnete Bretz, der Begriff der »Zinsknechtschaft« sei in Wirtschaftslexika nachzulesen, und er habe ihn im Geschichts- und Staatsbürgerkundeunterricht der DDR von seiner Lehrerin im Zusammenhang mit dem Feudalismus gehört. Er verwahre sich gegen Anschuldigungen der Begriffspolizei, sagte Bretz.

Doch das ließ ihm Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nicht durchgehen. Bei der Behandlung des Mittelalters in den Schulen sei von Fronknechtschaft die Rede gewesen und nicht von Zinsknechtschaft. Da solle er in seinem alten Geschichtslehrbuch noch einmal nachlesen, empfahl der Ministerpräsident dem CDU-Politiker.

Grünen-Fraktionschef Axel Vogel meinte, Abgeordnete sollten keine historisch belastete Begriffe verwenden, sondern ein Gespür dafür entwickeln, »was geht und was nicht«.

Der Duden kennt zwei Bedeutungen von Zinsknechtschaft: »1. (im Mittelalter) Abhängigkeit des Zinsbauern vom Grundherrn, 2. (nationalsozialistisch) Abhängigkeit von privaten Geldverleihern.«