Befindet sich vor einem Hausgrundstück kein Gehweg, sondern nur ein unbefestigter Randstreifen, muss die Eigentümerin deshalb nicht den gegenüberliegenden Gehweg räumen und streuen: Die Fahrbahnmitte stellt eine »natürliche Grenze« dar.
Laut Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (Az. VG 1 366.11) ist es rechtswidrig, wenn das Bezirksamt Neukölln gegen eine Grundstückseigentümerin ein Bußgeld verhängt, weil sie keinen Winterdienst auf dem gegenüberliegenden Gehweg leistete. jur-press/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/957575.naechstgelegener-gehweg.html