Nächstgelegener Gehweg

Winterdienst

  • Lesedauer: 1 Min.
Laut Berliner Straßenreinigungsgesetz sind Anlieger verpflichtet, die »nächstgelegenen« Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.

Befindet sich vor einem Hausgrundstück kein Gehweg, sondern nur ein unbefestigter Randstreifen, muss die Eigentümerin deshalb nicht den gegenüberliegenden Gehweg räumen und streuen: Die Fahrbahnmitte stellt eine »natürliche Grenze« dar.

Laut Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (Az. VG 1 366.11) ist es rechtswidrig, wenn das Bezirksamt Neukölln gegen eine Grundstückseigentümerin ein Bußgeld verhängt, weil sie keinen Winterdienst auf dem gegenüberliegenden Gehweg leistete. jur-press/nd

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