Der Fall: Ein Reiseveranstalter hatte von seinen Kunden bei der Buchung der Reise eine 30-prozentige Anzahlung verlangt. Der 70-prozentige Rest wollte der Veranstalter 40 Tage vor Reisebeginn »ohne zusätzliche Aufforderung« kassieren.
Mit dieser Praxis beschäftigte sich nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das entschied nach einem aktuellen Urteil (Az. 6 U 161/13), dass diese Regelung unwirksam ist, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt werden. nd