Anzahlung bei Reisebuchung - diese Regelung ist unwirksam
Reiserecht
Der Fall: Ein Reiseveranstalter hatte von seinen Kunden bei der Buchung der Reise eine 30-prozentige Anzahlung verlangt. Der 70-prozentige Rest wollte der Veranstalter 40 Tage vor Reisebeginn »ohne zusätzliche Aufforderung« kassieren.
Mit dieser Praxis beschäftigte sich nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das entschied nach einem aktuellen Urteil (Az. 6 U 161/13), dass diese Regelung unwirksam ist, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt werden. nd
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