nd-aktuell.de / 07.03.2015 / Kultur / Seite 15

Nicht zurück an die Erben

Klimts »Beethovenfries«

Österreich darf den berühmten »Beethovenfries« von Gustav Klimt behalten. Der staatliche Kunstrückgabebeirat empfahl am Freitag in Wien, das Gemälde nicht an die Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückzugeben. Die hatten das 34 Meter lange monumentale Gemälde zurückgefordert.

Der Fries war der Besitzerfamilie Lederer einst von den Nazis geraubt worden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs bekam die Familie den Bilderzyklus zurück, durfte ihn jedoch nicht aus Österreich ausführen. Anfang der 1970er Jahre verkaufte der Sammler Erich Lederer den Fries für 750 000 US-Dollar (damals etwa 2,2 Millionen D-Mark) an den Staat. Zentraler Streitpunkt war, ob dieser Verkauf unter Zwang erfolgte.

Für eine Rückgabe müsse ein enger Zusammenhang zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Verkauf des Gemäldes bestehen, sagte der Beiratsvorsitzende Clemens Jabloner. Dieser Zusammenhang sei jedoch nicht gegeben.

Der Bilderzyklus gilt als zentrales Werk des Wiener Jugendstils und als eine von Klimts (1862-1918) bedeutendsten Schöpfungen. Er ist seit 1986 in den Räumen der Künstlervereinigung Wiener Secession ausgestellt und ist dort Publikumsmagnet. dpa