nd-aktuell.de / 12.05.2015 / Brandenburg / Seite 12

Ungerechter Länderfinanzausgleich

Potsdam. Das Land Brandenburg würde höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich erhalten, wenn die Finanzkraft der Kommunen vollständig eingerechnet wird. Zu diesem Ergebnis seien zwei Gutachten gekommen, teilte das Finanzministerium am Montag mit. Die Gutachten von Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und von Professor Thomas Lenk von der Universität Leipzig wurden am Montag veröffentlicht. Auftraggeber waren neben sämtlichen ostdeutschen Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Bisher wird die kommunale Finanzkraft im Länderfinanzausgleich nur zu 64 Prozent berücksichtigt. Die Gutachter legten dar, dass eine vollständige Einbeziehung aus verfassungsrechtlicher und finanzwissenschaftlicher Sicht geboten sei. Brandenburg hätte im Jahr 2013 bei einer solchen Regelung 208 Millionen Euro mehr erhalten. »Wir sehen uns durch die beiden Gutachten bestätigt«, sagte Finanzminister Christian Görke (LINKE). »Die vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich ist notwendig.« Es habe sich gezeigt, welche »gewaltigen Nachteile« die »finanzschwachen Länder durch die derzeitige Reglung in Kauf nehmen müssen«. nd