Grundsätzlich gilt: Nicht versichert werden müssen Schäden, die man ohne Not mit eigenen Mitteln begleichen kann.
Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss.
Wer seinen Beruf nach Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine monatliche Rente. Die Absicherung von Invaliditätsrisiken ist wichtig, da es vom Staat keine oder nur eine geringe Unterstützung gibt.
Auch diese Versicherung hält der BdV für existenziell - und zwar für den Hauptverdiener einer Familie, um im Todesfall die Nachkommen solide abzusichern.
Sie soll in erster Linie den Kapitalbedarf nach einem Unfall für den Umbau von Auto oder Wohnung, Hilfsmitte, Therapien sowie für Haushalt abdecken. Auch für Kinder ist sie sinnvoll.
Eine Hausratversicherung ersetzt nach Feuer, Rohrbruch, Diebstahl, Sturm die Schäden am Eigentum. Es ist beim Abschluss darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der »groben Fahrlässigkeit« verzichtet.
Sie zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Sie zahlt u. a. den Rechtsanwalt, Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite, falls diese anfallen.
Sie ist verzichtbar, weil eine kaputte Scheibe niemanden ruiniert. Auch von einer Insassenunfallversicherung rät der BdV ab. Unfallfolgen deckt die Kfz-Versicherung ab.
Sie zahlen sich nicht aus. Entschädigt wird nur der Zeitwert. Versicherte müssen zudem eine Selbstbeteiligung zahlen. Diebstahl oder Witterungsschäden sind oft ausgeschlossen. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/971563.welche-police-ist-noetig-welche-nicht.html