nd-aktuell.de / 20.05.2015 / Ratgeber / Seite 25

Nur Rohbau gekauft?

Grunderwerbsteuer

Grundstückskäufer sind bestrebt, den Nennwert des erworbenen Objekts vor dem Finanzamt gering zu halten, denn danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer.

Auf raffinierte Vertragsgestaltungen reagiert der Fiskus laut Infodienst Recht und Steuern der LBS überaus empfindlich und wird dabei von der Rechtsprechung unterstützt.

Der Fall: Laut Vertrag erwarben Immobilienkäufer ein Grundstück mit Rohbau. Die Grunderwerbsteuer für diese Transaktion betrug gut 18 000 Euro und wurde zunächst vom Finanzamt auch vorbehaltlich so festgesetzt. Dann stellte sich heraus, dass in einer Anlage zum Vertrag auch gleich der Innenausbau bis hin zum Tapezieren geregelt worden war. Rechnete man diese Kosten hinzu, erhöhte sich der Kaufpreis und so auch die Grunderwerbsteuer. Der Fiskus forderte nun knapp 25 000 Euro.

Das Urteil: Das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 7 K 3536/12) sah es so wie das Finanzamt. Hier sei in Wahrheit nicht ein Rohbau gekauft worden, das wirtschaftlich gewollte Ergebnis sei aber ein bezugsfertiges Haus gewesen. Solche Fragen könnten immer nur im Einzelfall entschieden werden. Konkret sehe man die Verbindung aber schon darin, dass der Bauleiter für den Rohbau auch gleichzeitig der Betreuer für den Innenausbau gewesen sei.

Die Käufer mussten die höhere Grunderwerbsteuer bezahlen. LBS/nd