Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der Erwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine auszahlbare individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die individuelle monatliche Rente wird mit einer besonderen Rentenformel berechnet.
Der aktuelle Rentenwert wird gemäß § 65 Sozialgesetzbuch (SGB) VI jährlich jeweils zum 1. Juli durch einen neuen Rentenwert ersetzt. Dieser wird anhand der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI) ermittelt. Damit wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen.
Für die neuen Bundesländer werden bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse abweichend davon ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) sowie besondere Entgeltpunkte (Ost) ermittelt und den Berechnungen zugrunde gelegt.
Der aktuelle Rentenwert ab 1. Juli 2015 beträgt 27,05 Euro im Osten (bis dato 26,39 Euro) und 29,21 Euro im Westen (bisher 28,61 Euro). Weil der aktuelle Rentenwert Ost geringer ausfällt als der aktuelle Rentenwert West, darf die jährliche Anpassung im sogenannten Beitrittsgebiet nicht geringer sein als in den alten Bundesländern. joh
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972273.wie-hoch-ist-der-aktuelle-rentenwert.html