Die Mietpreisbremse geht im Sommer an den Start, ein genauer Termin steht noch nicht fest. Im Fokus sind Groß- und Universitätsstädte.
Die Einführung wird vorbereitet. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll.
Die Mietpreisbremse gilt seit 1. Juni für die gesamte Stadt.
Es wird geprüft, ob und wo eine Begrenzung sinnvoll ist. Entschieden wird im Jahresverlauf.
Die Mietpreisbremse soll in der Stadt eingeführt werden. Geplant ist Jahresmitte. In Bremerhaven wird es keine geben.
Der Senat will flächendeckend die Bremse einführen. Die Vermieter wehren sich.
Ein Starttermin ist noch nicht bekannt. Zuletzt hatte vor allem die Stadt Frankfurt auf eine Mietbegrenzung gedrungen.
Das Land hat bisher keine Pläne geäußert, eine Mietpreisbremse einzuführen.
Die Einführung wird wohl bis 2016 dauern - womöglich wird zuvor erst per Gutachten untersucht, in welchen Städten.
Das Bauministerium sprach zunächst von einem Start im Frühsommer, inzwischen bestätigte ein Regierungssprecher den Beginn zum 1. Juli. Betroffene Gebiete werden per Gutachten ermittelt. Preisliche Obergrenzen dürfte es im Rheinland, aber auch in Münster geben.
Die Mietpreisbremse soll nur in den drei Universitätsstädten Mainz, Trier und Landau greifen. Sie könnte im Sommer starten.
Im kleinsten Flächenland gibt es wahrscheinlich keine Mietpreisbremse. Laut Justizministerium wird das aber noch geprüft. Auf dem Wohnungsmarkt gebe es tendenziell ein Überangebot.
Im Freistaat sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Wenn das Gesetz in Kraft ist, müssen Kommunen ihren Bedarf beim Innenministerium anmelden.
Das Land will keine Mietpreisbremse. Auf dem Wohnungsmarkt gibt es viel Leerstand, bei den großen Unternehmen derzeit 12 Prozent.
Bis Jahresende soll klar sein, wo die Regelung eingeführt wird.
Wenn die Kommunen wollen, könnte die Verordnung bis zur Sommerpause auf dem Weg sein, so das Infrastrukturministerium. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt in Erfurt, Weimar und Jena. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972923.wann-tritt-sie-wo-in-kraft.html