nd-aktuell.de / 09.09.2015 / Ratgeber / Seite 24

Eigenmächtigkeit

Mieterhöhung

OnlineUrteile.de
Bucht ein Vermieter eigenmächtig eine höhere Miete ab und nehmen das die Mieter eine Weile hin, ist das nicht als Zustimmung auszulegen.

Will der Vermieter die Miete erhöhen, so muss er Klage erheben, wenn der Mieter dem nicht zustimmt. Um diesen Aufwand zu umgehen, nutzte ein Vermieter die Einzugsermächtigung der Mieter aus. Er zog einfach den höheren Betrag vom Konto des Mieters ein. Erst nachdem fünf Monate lang die höhere Miete abgebucht worden war, widersetzten sich die Mieter.

Laut Landgericht München l (Az. 14 S 5662/94) müssen die Mieter nur die alte Miete zahlen. Wenn die Mieter der Abbuchung nicht sofort widersprochen hätten, sei das noch nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung zu bewerten. Anders, wenn die Mieter die Abbuchung des höheren Betrags lange Zeit akzeptiert hätten. Aber fünf Monate reichten nicht aus. OnlineUrteile.de/nd