Eigenmächtigkeit

Mieterhöhung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.
Bucht ein Vermieter eigenmächtig eine höhere Miete ab und nehmen das die Mieter eine Weile hin, ist das nicht als Zustimmung auszulegen.

Will der Vermieter die Miete erhöhen, so muss er Klage erheben, wenn der Mieter dem nicht zustimmt. Um diesen Aufwand zu umgehen, nutzte ein Vermieter die Einzugsermächtigung der Mieter aus. Er zog einfach den höheren Betrag vom Konto des Mieters ein. Erst nachdem fünf Monate lang die höhere Miete abgebucht worden war, widersetzten sich die Mieter.

Laut Landgericht München l (Az. 14 S 5662/94) müssen die Mieter nur die alte Miete zahlen. Wenn die Mieter der Abbuchung nicht sofort widersprochen hätten, sei das noch nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung zu bewerten. Anders, wenn die Mieter die Abbuchung des höheren Betrags lange Zeit akzeptiert hätten. Aber fünf Monate reichten nicht aus. OnlineUrteile.de/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.