- Leistungskürzungen für Asylbewerber - Sachleistungen statt Taschengeld - Erhöhung der möglichen Aufenthaltsfrist in der Erstaufnahmestelle von drei auf sechs Monate, um den Abschluss des Asylverfahrens zu erreichen und abgelehnte Asylbewerber direkt abschieben zu können - dies bedeutet gleichzeitig ein sechsmonatiges Arbeitsverbot, obwohl in jüngsten Gesetzesänderungen dieses erst auf drei Monate beschränkt worden war - drei weitere Staaten (Albanien, Kosovo, Montenegro) werden in den Status »sicherer Herkunftsstaaten« erhoben, um Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern beschleunigen zu können
Verbesserungen
- die Bundesagentur für Arbeit soll Flüchtlinge bei der Stellensuche unterstützen
- Integrationskurs für Asylbewerber sowie Geduldete mit Bleibeperspektive
- Krankenkassen sollen Behandlungen von Geflüchteten zunächst übernehmen, wenn ein Land das will, später erhalten sie das Geld von den Kommunen zurück nd/Agenturen
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986255.massnahmenpaket-mit-licht-und-schatten.html