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Maßnahmenpaket mit Licht und Schatten

  • Lesedauer: 1 Min.

Verschärfungen

- Leistungskürzungen für Asylbewerber - Sachleistungen statt Taschengeld - Erhöhung der möglichen Aufenthaltsfrist in der Erstaufnahmestelle von drei auf sechs Monate, um den Abschluss des Asylverfahrens zu erreichen und abgelehnte Asylbewerber direkt abschieben zu können - dies bedeutet gleichzeitig ein sechsmonatiges Arbeitsverbot, obwohl in jüngsten Gesetzesänderungen dieses erst auf drei Monate beschränkt worden war - drei weitere Staaten (Albanien, Kosovo, Montenegro) werden in den Status »sicherer Herkunftsstaaten« erhoben, um Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern beschleunigen zu können

Verbesserungen

- die Bundesagentur für Arbeit soll Flüchtlinge bei der Stellensuche unterstützen

- Integrationskurs für Asylbewerber sowie Geduldete mit Bleibeperspektive

- Krankenkassen sollen Behandlungen von Geflüchteten zunächst übernehmen, wenn ein Land das will, später erhalten sie das Geld von den Kommunen zurück nd/Agenturen

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