nd-aktuell.de / 05.10.2015 / Berlin

Gericht: Ohlauer Flüchtlinge dürfen bleiben

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Räumung der früheren Gerhart-Hauptmann-Schule

Berlin. Die Flüchtlinge in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg können vorerst dort bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte[1]. Damit scheiterte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg auch in zweiter Instanz mit einer Räumungsandrohung gegen die restlichen 20 Menschen, die dort seit dem Winter 2012/2013 wohnen. Der Bezirk berief sich darauf, dass im Gebäude ein internationales Flüchtlingszentrum eentstehen soll.

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mai. Danach ist das ehemalige Schulgebäude keine öffentliche Einrichtung mehr. Zukünftige Pläne seien deshalb unerheblich. Wie bei »gewöhnlichen Hausbesetzungen« müssten Eigentümerrechte vor Zivilgerichten eingeklagt werden, urteilten die Richter. Der Beschluss vom 29. September (AZ: OVG 1 S 45.15) sei unanfechtbar, teilte die Sprecherin mit. Zuerst hatte die »B.Z. online« darüber berichtet. Das Bezirksamt will am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Urteil beraten, wie ein Sprecher sagte. dpa/nd

Links:

  1. https://asylstrikeberlin.files.wordpress.com/2015/10/beschluss_des_oberverwaltungsgericht_berlin_zur_raeumung_ohlauer_strasse_-ovg.pdf