nd-aktuell.de / 07.10.2015 / Ratgeber / Seite 24

Der Wohnungsschlüssel ist weg

Schlüsselproblem

Horror nach dem Urlaub: Man möchte wieder in seine Wohnung, aber Haus- oder Wohnungsschlüssel sind weg.

In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, umgehend seinen Vermieter über den Verlust zu informieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund (H&G) Deutschland hin.

Hat der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, denen der Mieter diesen übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss nichts ausgetauscht werden.

Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließanlage austauschen, so steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, wie er sie zuvor für das ausgewechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel. H&G/nd