nd-aktuell.de / 21.10.2015 / Ratgeber / Seite 27

Garantiezeit bei privater Rentenversicherung

Bald erhalte ich zum ersten Mal eine Rente aus meiner privaten Rentenversicherung. Wie ich lesen konnte, beträgt meine Rentengarantiezeit 15 Jahre. Aber habe ich nicht Anspruch auf eine lebenslange Rente? Wie kann ich das verstehen? Angelika E., Lübeck

Es antwortet Tatjana Höchstödter, ERGO Lebensversicherung

Versicherte können eine Rentengarantiezeit für die private Rente vereinbaren. Sie bezieht sich jedoch nicht auf den Zeitraum, in dem Sie selbst die Zahlungen erhalten. Sie bekommen auf jeden Fall eine lebenslange Rente.

Die Rentengarantiezeit ist die Zeit, in der die Versicherung bei Tod des Versicherten an Hinterbliebene die Rente weiterzahlt. Die Garantiezeit beginnt mit Rentenbeginn. Sind 15 Jahre vereinbart und stirbt der Versicherte fünf Jahre nach Beginn des Rentenbezugs, bekommen seine Erben noch 10 Jahre lang die vereinbarte Rente. Danach, hier nach 15 Jahren, bekommen die Erben nichts mehr. Ist keine Garantiezeit vereinbart oder diese bereits überschritten, endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherten.