Garantiezeit bei privater Rentenversicherung
Es antwortet Tatjana Höchstödter, ERGO Lebensversicherung
Versicherte können eine Rentengarantiezeit für die private Rente vereinbaren. Sie bezieht sich jedoch nicht auf den Zeitraum, in dem Sie selbst die Zahlungen erhalten. Sie bekommen auf jeden Fall eine lebenslange Rente.
Die Rentengarantiezeit ist die Zeit, in der die Versicherung bei Tod des Versicherten an Hinterbliebene die Rente weiterzahlt. Die Garantiezeit beginnt mit Rentenbeginn. Sind 15 Jahre vereinbart und stirbt der Versicherte fünf Jahre nach Beginn des Rentenbezugs, bekommen seine Erben noch 10 Jahre lang die vereinbarte Rente. Danach, hier nach 15 Jahren, bekommen die Erben nichts mehr. Ist keine Garantiezeit vereinbart oder diese bereits überschritten, endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherten.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.