Mieter dürfen weder fristlos kündigen noch die Miete mindern, weil auch spät am Abend Kinderlärm zu hören ist. Deren natürlicher Spiel- und Bewegungsdrang sei eben geräuschvoll, urteilte das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf.
Regelmäßige nächtliche Liebesspiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Die Geräusche entsprächen »nicht mehr dem normalen Mietgebrauch«, so das Amtsgericht München.
Pinkeln im Garten stört den Hausfrieden. Ein Mieter, der das immer wieder auf dem mitvermieteten Rasen vor einem Mehrparteienhaus tat, musste seine Wohnung räumen. Ein Richter am Amtsgericht Köln gab der Klage eines Nachbarn statt.
Weil ihr das Pinkeln eines Nachbarn im Stehen zu laut war, zog eine Frau 1996 vor das Amtsgericht Wuppertal - allerdings erfolglos. Das Gericht stellte fest: »Letztlich ist die Toilettenbenutzung zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden.« dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/989941.kinderlaerm-und-lautes-pinkeln.html