nd-aktuell.de / 25.11.2015 / Ratgeber / Seite 24

Stromdieb ertappt

Mietvertragskündigung

Stiehlt ein Mieter vom Nachbarn oder vom Gemeinschaftsanschluss Strom, ist das in aller Regel ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Diese Störung des Hausfriedens wird teils als so schwerwiegend betrachtet, dass nicht einmal eine Abmahnung nötig ist.

Im konkreten Fall hatte der Betroffene mit fremder Energie ein bis zwei Mal das Licht in seinem Kellerabteil eingeschaltet - ein fast nicht zu berechnender Umfang. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wäre hier vor einer Kündigung eine Abmahnung nötig gewesen. (Landgericht Berlin, Az. 67 S 304/14). LBS/nd