Stromdieb ertappt
Mietvertragskündigung
Diese Störung des Hausfriedens wird teils als so schwerwiegend betrachtet, dass nicht einmal eine Abmahnung nötig ist.
Im konkreten Fall hatte der Betroffene mit fremder Energie ein bis zwei Mal das Licht in seinem Kellerabteil eingeschaltet - ein fast nicht zu berechnender Umfang. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wäre hier vor einer Kündigung eine Abmahnung nötig gewesen. (Landgericht Berlin, Az. 67 S 304/14). LBS/nd
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