nd-aktuell.de / 02.12.2015 / Ratgeber / Seite 28

Verbraucherklagen erleichtern

Die Bundesregierung will die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherrechten erleichtern. Dazu soll 2016 ein Gesetzentwurf für ein sogenanntes Musterfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Verbraucherorganisationen sollen damit Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche von Kunden gegen Unternehmen auch bei kleineren Beträgen leichter vor Gericht durchsetzen können. Mit einem Musterfeststellungsverfahren könnten Verbände »verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen vor Gericht bringen«. epd/nd