Verursacht ein psychisch gestörter, betreuter Mieter einen Brand in der Wohnung und eine Überschwemmung, wobei die Wände in mehreren Stockwerken durchfeuchten, rechtfertigen diese Vorfälle eine Kündigung des Mietvertrags. Wenn ein schizophrener Mieter Leben und Gesundheit der Mitmieter gefährdet, ist es unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen, so das Amtsgericht Berlin-Neukölln am 26. Juni 2014 (Az. 7 C 95/14).
Hat ein Vermieter einen Mieter formlos aufgefordert, einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zuzustimmen, und zahlt der Mieter ohne Vorbehalt die erhöhte Miete, ist diese Zahlung als Zustimmung anzusehen. Auch dann, wenn der Mieter sein Einverständnis mit der Mieterhöhung nicht schriftlich erklärt hat - so urteilte das Amtsgericht Osnabrück am 17. Juni 2015 (Az. 42 C 734/15). OnlineUrteile.de
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995623.wohnungsbrand-und-hohe-miete.html