nd-aktuell.de / 31.12.2015 / Politik / Seite 13

Mietpreisbremse in mehreren Orten Bayerns abgeschafft

Nur noch 137 von 2000 Gemeinden erfasst - Opposition wirft der CSU-Staatsregierung Willkür vor

Wie gewonnen, so zerronnen: In mehreren bayerischen Gemeinden ist die Mietpreisbremse kurz nach der Einführung schon wieder Geschichte. Zum 1. Januar gilt sie nur noch in 137 Orten.

München. Fünf Monate nach Einführung der Mietpreisbremse in Bayern wird die Regelung in mehreren Gemeinden schon wieder abgeschafft. Zum 1. Januar gilt sie nur noch in 137 der mehr als 2000 bayerischen Gemeinden.

Zum Start der Regelung im August waren es 144 Gemeinden. Im November hatte die Staatsregierung die Liste der betroffenen Orte aber aktualisiert, da für einige Städte und Gemeinden neue Informationen über die Situation auf dem Wohnungsmarkt vorlagen. Abgeschafft wird die Mietpreisbremse nun in Bayreuth und mehr als einem Dutzend weiterer Orte. »Für die Mieter ist das bedauerlich«, sagte die Landesvorsitzende des Mieterbundes in Bayern, Beate Zurek, der dpa. Eingeführt wird die Mietpreisbremse hingegen unter anderem in Bamberg und Bad Aibling.

Der wohnungspolitische Sprecher der oppositionellen SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte warf der Staatsregierung Willkür vor. »Die Mieter haben ein Anrecht auf Transparenz und auf nachvollziehbare Gründe.« Die Staatsregierung habe immer wieder behauptet, eine solide Datengrundlage zu besitzen. »Das stete Hin und Her deutet aber auf anderes hin.« Er forderte, viel mehr Kommunen unter den Schutz zu stellen. »Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument für viele Wohnungssuchende, die sich die weiter unkontrolliert steigenden Kosten einfach nicht mehr leisten können. Sie gilt viel zu selten.«

Dringend notwendig sind aus Sicht der Freien Wähler auch mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Die Mietpreisbremse täusche Mietern und Wohnungssuchenden allenfalls eine kurzfristige Entspannung auf dem Mietmarkt vor, sagte Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion. »Bereits jetzt konkurrieren Sozialbedürftige und anerkannte Asylbewerber um den mangelnden Wohnraum. Das ist der wahre Skandal.«

In Gegenden mit der Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete gehen. Jahrelang hatten viele Immobilienbesitzer einen Mieterwechsel gerade in den Ballungsgebieten wie München für deutlich stärkere Erhöhungen genutzt und das Niveau damit insgesamt nach oben getrieben. Neben der Mietpreisbremse gilt in den ausgewiesenen Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch eine strengere Obergrenze für Mieterhöhungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dort um maximal 15 Prozent erhöht werden statt der sonst üblichen 20 Prozent. Beide Regelungen sind in der neuen bayerischen Mieterschutzverordnung vom November 2015 enthalten. Sie tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis zum Juli 2020.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte aber klargestellt, dass innerhalb dieser Zeit Anpassungen möglich sind. »Wohnungsmärkte sind dynamisch. Es ist daher keine Frage: Auch wenn die neue Mieterschutzverordnung bis Juli 2020 gilt, werden wir die Wohnungsmärkte in den aufgeführten Städten und Gemeinden im Auge behalten.« dpa/nd