Nun liegen sie also vor, die insgesamt zwölf Empfehlungen des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, die das Bundesministerium für Justiz nun teilweise in gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien umwandeln will. Abgesehen davon, dass die Empfehlungen extrem unverbindlich formuliert wurden, muss man kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Implementierung noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Doch die digitale Revolution wird nicht innehalten, um abzuwarten, welche regulatorischen Eingriffe die deutsche bzw. europäische Politik vornimmt. Im schlimmsten Fall ist die Grundlage eines Gesetzes oder einer Verordnung schon nicht mehr gegeben, weil sich Hard- und Software so verändert haben, dass das regulierende Instrument nicht mehr greift. Ein schönes Beispiel für die digitale Schlafmützigkeit der Politik ist die immer noch geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Damals war Facebook-Gründer David Zuckerberg neun Jahre alt und Google-Mastermind Sergey Brin studierte noch an der Stanford-Universität.
Auch wenn der Bundesjustizminister etwas schneller als die EU arbeitet, etwa beim Verbandsklagerecht für Verbraucherschützer: Die Politik hat in der digitalen Welt ihren Gestaltungsanspruch weitgehend aufgegeben, weil sich diese Welt zu schnell verändert.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998707.zu-schnell-fuer-die-minister.html