Facebook wehrt sich gegen Erben-Urteil
Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem die Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto erhalten müssen. Das teilte das Landgericht Berlin am Montag mit. Die Richter hatten im Dezember 2015 entschieden, dass der digitale Nachlass nicht anders behandelt werde als etwa Briefe oder Tagebücher. Experten zufolge ist es das erste deutsche Urteil, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt. Ob die Berufung zugelassen wird, ist laut Gericht noch unklar. dpa/nd
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