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Klare Vorgaben für neue Eigentümer

Mietrechtlicher Expertentipp

Werden das Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft, gilt der Grundsatz »Kauf bricht nicht Miete«.

Das bedeutet nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung: Für die im Haus oder in der Wohnung lebenden Mieter ändert sich nichts.Mietvertrag: Der Käufer von Haus oder Wohnung tritt in den alten, bestehenden Mietvertrag ein. Er kann nicht verlangen, dass Mieter einen neuen Vertrag abschließen oder in Vertragsverhandlungen über einen neuen Vertragstext eintreten.Zahlungspflichten: Nicht die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000427.klare-vorgaben-fuer-neue-eigentuemer.html

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