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Eltern haften unter bestimmten Bedingungen

OLG-Grundsatzurteil über illegale Musik-Uploads

Es ist eine schwierige Frage für Eltern: Verpfeifen sie ihr Kind, das einen Rechtsbruch begangen hat? Oder ziehen sie es vor, viel Geld zu bezahlen? Das Oberlandesgericht München hat in einem Filesharing-Verfahren ein weitreichendes Urteil gesprochen.

Dieser Fall um Songs der Sängerin Rihanna hat grundsätzliche Bedeutung: Eltern haften nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgericht (OLG) vom 14. Januar 2016 (Az. 29 U 2593/15) unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen.Im vorliegenden Fall wurde bei einer Online-T...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000439.eltern-haften-unter-bestimmten-bedingungen.html

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