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Urteil: »Extremismusklausel« gegen »Roter Baum« rechtens

Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Stadt Dresden durfte Förderung an Bedingungen knüpfen -Jugendhilfeausschuss der Stadt hatte geklagt

Gegendemonstrationen zu Naziaufmärschen 2011 in Dresden beschäftigen bis heute die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun dem Stadtrat recht, der einem linken Verein die Förderung verwehren wollte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000587.urteil-extremismusklausel-gegen-roter-baum-rechtens.html

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