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Finder ist zur Anzeige verpflichtet

Unter dem Begriff Kampfmittel wird sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition zusammengefasst. Hierzu zählen insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel. Oft sind sie inzwischen bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Wer Kampfmittel findet, ist zur Anzeige verpflichtet. Derartige Fundstücke sind laut Polizei unabhängig ...

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