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»Zettel«-Testamente nicht gültig

Testament

Ein unvollständig verfasstes und nicht ordnungsgemäß verwahrtes Testament hat einem Gerichtsurteil zufolge keine Gültigkeit. In einem solchen Fall bestünden Zweifel am ernstlichen Testierwillen des Verfassers.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 10 W 153/15) vom 5. Januar 2016 hervor. Denn ein Erblasser müsse mit einem Testament eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollen, bloße Entwürfe eines Testaments reichten nicht aus. Das Oberlandesgericht bestätigte mit dem rechtskräftigen Beschluss eine vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Lübbecke. Im kon...

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