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Neue EnEV in Kraft: Was ändert sich?

Wohneigentum

Zum 1. Januar 2016 traten die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch für den Neubau verbindlich in Kraft, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) informiert.

Genau genommen gibt es keine »EnEV 2016« - die Verordnung ist seit 2002 mehrfach novelliert worden, zuletzt mit der Änderungsnovelle vom 16. Oktober 2013, auch als EnEV 2014 bekannt. Die nun höheren Anforderungen für den Neubau sind bereits Bestandteil dieser Gesetzesnovelle. Neubauvorhaben, für die ab 1. Januar 2016 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wird, müssen im Vergleich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001043.neue-enev-in-kraft-was-aendert-sich.html

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