Mitarbeiter sind nicht rund um die Uhr beliebig einsetzbar

Gespräch mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Deutschlands oberste Arbeitsrichterin sieht mit dem digitalen Wandel einen zunehmenden Druck zur Selbstausbeutung. Doch sind die Beschäftigten rund um die Uhr einsetzbar?

»Crowdworker«, die Arbeitsaufträge aus dem Internet abarbeiten, Telearbeit oder Homeoffice: Der digitale Wandel verändert das Berufsleben radikal. Das flexible und ortsunabhängige Arbeiten bietet viele Vorteile, birgt aber auch von der ständigen Erreichbarkeit bis zu Fragen des Datenschutzes erhebliche Risiken. Dennoch sehe ich das deutsche Arbeitsrecht gut für die Herausforderungen der digitalen Zeit gewappnet.

Kann das Arbeitsrecht überhaupt mit dem digitalen Wandel Schritt halten?

Die Arbeitswelt 4.0 ist schon längst im Arbeitsrecht angekommen. Es hat schon immer mit technischem und wirtschaftlichem Wandel Schritt halten müssen. Als Beispiel verweise ich gerne auf die Vorschrift, welche die Mitbestimmung des Betriebsrates bei technischen Einrichtungen zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Arbeitnehmern regelt. Sie stammt aus dem Jahr 1972.

Damals dachte keiner an Laptops, Smartphones oder Digital...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.