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Mit Flugblatt zur Kündigung: Chef darf man nicht beleidigen

+++ Zahlen & Fakten +++ Tipps & Trends +++

Mitarbeiter dürfen keine Flugblätter verteilen, die den Arbeitgeber schlecht machen. Allerdings ist eine Kündigung dann nicht gerechtfertigt, wenn ein solches Flugblatt nur an einen einzigen Betriebsangehörigen verteilt wurde. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 9 Sa 832/15) g...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001049.mit-flugblatt-zur-kuendigung-chef-darf-man-nicht-beleidigen.html

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