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Leiharbeiter haben einen Anspruch
Rentennachschlag
Zehntausende Leiharbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts höhere Renten beanspruchen.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Dezember 2015 (Az. B 12 R 11/14 R) müssen Leihfirmen Sozialversicherungsbeiträge in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen, weil sie nur niedrige »Tarif«-Löhne nach den unwirksamen Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft CGZP bezahlt haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund sind 3300 Leihunternehmen betroffen.Leiharbeitnehmer h...
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