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Leiharbeiter haben einen Anspruch

Rentennachschlag

Zehntausende Leiharbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts höhere Renten beanspruchen.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Dezember 2015 (Az. B 12 R 11/14 R) müssen Leihfirmen Sozialversicherungsbeiträge in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen, weil sie nur niedrige »Tarif«-Löhne nach den unwirksamen Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft CGZP bezahlt haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund sind 3300 Leihunternehmen betroffen.Leiharbeitnehmer h...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001053.leiharbeiter-haben-einen-anspruch.html

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