Gericht stärkt Auskunftsrecht von Journalisten

OLG Hamm: Privatunternehmen können sich nicht in jedem Fall auf das Geschäftsgeheimnis berufen

Auch private Unternehmen können verpflichtet sein, Journalisten Informationen herauszugeben. Das befand das Oberlandesgericht Hamm in NRW in einem Streitfall um Wahlkampffinanzierung.

Hamm. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Auskunftsrecht von Journalisten gestärkt. Demnach muss ein Privat-Unternehmen, das zum Großteil der Öffentlichen Hand gehört, Auskünfte über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen geben. In dem Streitfall wollte ein Journalist aus Bottrop einem Verdacht auf verdeckte Wahlkampffinanzierung nachgehen und hatte sich auf das Landespressegesetz in Nordrhein-Westfale...


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