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Zweckentfremdung leichter überprüfbar

Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz bei Wohnungen soll praktikabler werden. Dazu hat der Senat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einige Klarstellungen enthält und die Anbieter von Internet-Wohnungsvermittlungen zur Mitwirkung verpflichtet. Auch soll die automatische Genehmigung der Zweckentfremdung, wenn die Bezirke nicht fristgerecht Anträge bescheiden, erst im Frühjahr 2018 in Kraft...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001205.zweckentfremdung-leichter-ueberpruefbar.html

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