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Fakten Volksgesetzgebung

 In Berlin ist die Volksgesetzgebung folgendermaßen ausgestaltet: Es gibt zum einen den Weg des Volksbegehrens, für den zunächst in zwei Stufen (20 000 und 170 000 Unterschriften) genügend gültige Signaturen gesammelt werden müssen. Im Erfolgsfall wird dann in einer dritten Stufe in einem berlinweiten Volksentscheid abgestimmt. Außerdem gibt es eine zweite Möglichkeit: die sogenannte Volksinitiat...

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