Zoff um Bismarcks »Jagd-Bordell«

Schüsse auf Wild im Gatter sind in Schleswig-Holstein verboten - nicht jeder akzeptiert das

  • Dieter Hanisch, Lübeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Für Gregor Graf von Bismarck hat das Gesetz offenbar keine Gültigkeit: Ein Gericht soll klären, ob im Sachsenwald der Adelsfamilie weiter auf eingezäuntes Wild geschossen werden darf.

Streit um Jagd und Wildtierhaltung im schleswig-holsteinischen Sachsenwald: Nun ist die Justiz gefordert. Es geht um sogenannte Jagdgatter und deren Rechtmäßigkeit. Diese Bewertung ist Länderangelegenheit. Tier- und Umweltschützer sind empört und sehen Handlungsbedarf, die Adelsfamilie von Bismarck besteht dagegen auf über 140 Jahre praktiziertem Recht und spricht von einem Eingriff in die Eigentümerbelange.

Bereits 1999 wurde vom Kieler Landtag das Landesjagdgesetz dahin gehend geändert, dass das Einzäunen von Wildtieren für den Zweck, sie zu bejagen, nicht mehr zulässig sei. Privaten Forstbesitzern wie der Familie von Bismarck wurde aber eine großzügige Frist bis Ende Oktober 2014 eingeräumt, ihre Jagdgatter abzubauen.

Bis heute hat sich im Sachsenwald jedoch nichts geändert, Aussagen des die Familiengeschäfte führenden Gregor Graf von Bismarck zufolge sei man auch nicht gewillt, die Rechtslage des Landesjagdgesetzes zu akzeptieren. V...


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