Werbung darf sein

Senat kann künftig mit öffentlichen Geldern für oder gegen Volksentscheide trommeln

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Rot-Schwarz beschließt im Innenausschuss einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Abstimmungsgesetzes. Die Opposition fürchtet eine Einschränkung der direkten Demokratie.

Der Senat will bei Volksentscheiden künftig selbst stärker in der Öffentlichkeit die eigene Position bewerben. Dafür will er öffentliche Gelder ausgeben. Die notwendige Änderung des Abstimmungsgesetzes wurde am Montag mit den Stimmen der Regierungskoalition im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses verabschiedet. Der Entwurf steht nun im Parlament zur Abstimmung. Die Zustimmung gilt dort als sicher.

Die Oppositionsparteien kritisierten den Gesetzentwurf. Dirk Behrendt von den Grünen zufolge ist es dem Senat mit den eingebrachten Änderungen möglich, Werbeagenturen zu beauftragen, die mit groß angelegten Kampagnen gegen Gesetzentwürfe, die von Bürgern per Volksentscheid zur Abstimmung gebracht werden, Stimmung machen. Einem Änderungsantrag der CDU zu ihrem eigenen Gesetzentwurf zufolge müssen die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit »angemessen« sein. Was aber angemessen ist, ist Auslegungssache.

»Senat und Abgeordn...


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