Ankläger

Personalie: Witali Kasko möchte nicht länger 
Vize-Generalstaatsanwalt in der 
Ukraine sein.

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Eine Anklage gegen die eigene Behörde zu erheben ist in der Regel nicht die Aufgabe eines Generalstaatsanwaltes. Vitali Kasko, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Ukraine seit Mai 2014, tat Montagmorgen genau das. Vor Journalisten bezichtigte der 39-Jährige die Generalstaatsanwaltschaft in Kiew der Korruption, Vetternwirtschaft und Gesetzlosigkeit, um seinen Rücktritt »auf eigenen Wunsch« zu begründen.

Den letzten Anstoß zu dieser Entscheidung habe die Auflösung einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft gegeben, führte Kasko aus, die sich auch der Verfolgung der »brillantenen Staatsanwälte« widmete ...


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